Allgemeines

  • Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes zwischen uns und unserem Kunden abgeschlossenen Vertrages, wobei die besonderen Bestimmungen des einzelnen Vertrages diesen Geschäftsbedingungen vorgehen. Bedingungen des Kunden sind für uns nur bindend, wenn wir diese schriftlich anerkannt haben.
  • Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
  • Unsere Angebote sind freibleibend, Kostenvoranschläge unverbindlich. Bestellungen gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt oder ausgeführt sind. Abänderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung.
  • Auf Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten weder weitergegeben noch sonst zugänglich gemacht werden.
  • Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, für Lieferung ab Ellikon, exklusive Verpackung, Inbetriebnahme,
  • Transport und Versicherung. Sie beruhen auf derzeitigen Lohn- und Materialkosten.
  • Eine Veränderung dieser Grundlagen bedingt entsprechende Anpassungen der Preise. Die Mehrwertsteuer wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

Lieferung

  • Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung (Datum des Poststempels), jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und gegebenenfalls vor Leistung der vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mündlich oder schriftlich mitgeteilt ist.
  • Höhere Gewalt und andere von uns nicht verschuldete Ereignisse, die unsere Leistung unmöglich machen oder für die Dauer von mindestens einem Monat verunmöglichen, insbesondere Energie- und Werkstoffmangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, etc. berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche geltend machen kann. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse bei einem unserer Zulieferer oder einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden. Sind Nutzen und Gefahr gemäss Art.185 des Schweizerischen Obligationenrechts bereits auf den Kunden übergegangen, so bleibt jedoch der Kunde zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet.
  • Befinden wir uns durch unser Verschulden in Verzug, so steht dem Kunden das Recht zu, gegen uns gemäss den Bestimmungen von Art. 107bis 109 des Schweizerischen Obligationenrechts vorzugehen, wobei der Kunde in bezug auf den infolge des von uns verschuldeten Verzugs entstandeneSchaden unter Ausschluss weiterer Ansprüche lediglich berechtigt ist, für jede volle Woche der Verzögerung 0,5%, insgesamt jedoch unter allen Titeln höchstens 5% vom Wert der nicht vertragsgemäss erbrachten Leistung zu verlangen.
  • Wird der Versand von Waren auf Wunsch des Kunden verzögert, so können ihm beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnet werden, vorbehältlich des Nachweises wesentlich geringerer Kosten jedoch mindestens 1% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat.
  • Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Kosten und Gefahr des Kunden ab Ellikon. Für billigsten Versand übernehmen wir keine Haftung.
  • Teillieferungen sind zulässig.

Beanstandungen und Mängelrügen

  • Der Kunde hat die Lieferung oder Leistung auf Vollständigkeit zu prüfen und gegebenenfalls eine Tatbestandesaufnahme durch den Transporteur erstellen zu lassen. Beanstandungen wegen mangelhafter, unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen oder Leistungen können wir nur berücksichtigen, wenn sie spätestens acht Tage nach Erhalt der Sendung bzw. nach Erbringung der Leistung vorgebracht werden. Wir haften für Mängel nur im Rahmen der nachstehenden Garantiebestimmungen. Weitergehende Ansprüche sind auch bei rechtzeitiger Mängelrüge ausgeschlossen.

Gewährleistung

  • Wir leisten Gewähr für die vom Hersteller zugesicherten Eigenschaften und Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik.
  • Sämtliche Klagen auf Gewährleistung verjähren mit Ablauf von 6 Monaten nach Ablieferung der Waren an den Kunden bzw. nach Ausführung einer anderen vertraglichen Leistung.
  • Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz der Teile , die den Mangel zu beheben.
  • Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite bzw. durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, wenn Vorschriften für Einbau, Behandlung und Verwendung nicht befolgt werden oder wenn fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritten vorliegen, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht.
  • Die Gewähr erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Konstruktionsfehlern oder der Wahl von ungeeignetem Material beruhen, sofern der Kunde die Konstruktion oder das Material vorgeschrieben hat. Natürlicher Verschleiss ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  • Der Kunde hat uns oder einem zur Gewährleistung verpflichteten Dritten für die Ausführung der Gewährleistungsarbeiten die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Er ist zur Eigenvornahme solcher Arbeiten nur mit unserer Zustimmung berechtigt oder wenn wir eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist für die Mängelbeseitigung schuldhaft fruchtlos verstreichen lassen.
  • Für Schwierigkeiten, die sich im Ausland aufgrund irgendwelcher dort anwendbarer Gesetze oder Bestimmungen beim Weiterverkauf oder bei der Verwendung der gelieferten Waren ergeben, lehnen wir die Verantwortung ab.

 

Haftung

  • Soweit nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes bestimmt ist, sind Ersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit beruhen. 23. Eine Haftung für Hilfspersonen besteht für uns in jedem Falle nur soweit diese dem Kunden grob fahrlässig oder in rechtswidriger Absicht Schaden zugefügt haben.


Ausfuhr

  • Soweit die Ausfuhr der gelieferten Gegenstände durch die Sektion für Ein- und Ausfuhr des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements untersagt ist, geht dieses Verbot auf den Besteller über und ist bei jedem Weiterverkauf dem jeweiligen Käufer zu überbinden.
  • Im Falle eines Verstosses steht uns und dem Hersteller Anspruch auf vollen Schadenersatz zu. Zudem sind wir berechtigt, von sämtlichen mit dem Kunden bestehenden Verträgen zurückzutreten.
  • Wird ohne unsere Zustimmung die von uns gelieferte Ware vom Kunden ins Ausland exportiert, haftet dieser für alle daraus entstehenden Garantie-, Wartungs- und Reparaturkosten.

Eigentumsvorbehalt

  • Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.
  • Es ist dem Kunden nicht gestattet, vor Bezahlung des Kaufpreises den Kaufgegenstand weiter zu veräussern oder anderweitig darüber zu verfügen. Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der uns gehörenden Waren hat der Kunde uns unverzüglich mitzuteilen.
  • Wir sind jederzeit berechtigt, die Herausgabe der uns gehörenden Waren zu verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug kommt oder sich seine Vermögenslage wesentlich verschlechtert. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
  • Uebersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherungen nach unserer Wahl freigeben.

Zahlungen

  • Sofern nicht anders vereinbart:
  • Tage rein netto, ohne Skontoabzug.
  • Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung angerechnet.
  • Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage nach Vertragsabschluss wesentlich, so können wir auf alle Forderungen aus den Geschäftsverbindungen, auch soweit sie gestundet sind, sofortige Barzahlung verlangen, dies gilt auch, wenn wir Wechsel oder Checks hereingenommen haben. Unter denselben Voraussetzungen können wir bei allen laufenden Geschäften Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen.
  • Bei Ueberschreitung der Zahlungsfrist können unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank berechnet werden.
  • Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Verrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Software

  • Software (Betriebsprogramme) und die dazugehörige Dokumentation werden dem Kunden aufgrund einer Benutzungslizenz zur Verwendung ausschliesslich in dem System, für das die Software geliefert wird, überlassen. Sie dürfen nur zur Benutzung in diesem System kopiert und modifiziert werden. Ohne unsere schriftliche Einwilligung darf der Kunde das gelieferte Software-Produkt und die dazugehörige Dokumentation oder deren Inhalt Dritten nicht zugänglich machen. Alle Rechte an der Software verbleiben stets beim Hersteller. Mit der Auftragsbestätigung und Lieferung der Software- Dokumentation gilt die Lizenz als erteilt.

Anwendbares Recht

  • Auf diesen Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

Gerichtsstand

  • Gerichtsstand ist CH-8548 Ellikon. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden wahlweise auch an dessen Wohnort bzw. Sitz einzuklagen.
  • 8548 Ellikon/ZH, im Januar 2014